Gewerbeberechtigung

 

 

 

Die BST-KFZ-PFANDLEIHE GMBH ist zur Ausübung des Gewerbes „Pfandleiher“ unter der Reg. Zl. 110 138 F10 laut Bescheid des  Amtes der Wiener Landesgregierung berechtigt.

 

 

Die absolut diskrete und seriöse Abwicklung jeder Anfrage und jedes Geschäftsfalles ist durch unsere vom Amt der Wiener Landesregierung unter zu Rat nahme von  Arbeiter -  und Wirtschaftskammer Wien streng geprüfte und mit Bescheid genehmigte Geschäftsordnung samt Gebührentarif garantiert.